Der Fall Hanf-Info: Rekurs ans Bundesgericht

Nach der Bestätigung des harten erstinstanzlichen Urteils des Bezirksgerichts See durch das Freiburger Kantonsgericht verzichtet André Fürst nicht darauf, seine Argumente geltend zu machen. Er hat folglich beim Bundesgericht Berufung eingelegt. Das Kantonsgericht war überhaupt nicht auf die vorgelegten, neuen Argumente eingegangen und hat die Debatte über die Messmethoden bei der Analyse von Hanf und die 0,3-%-Limite beim THC-Gehalt vermieden.

André Fürst bestreitet die Zuständigkeit des Bundesgerichts für die Änderung der Messmethode des THC-Gehalts. Gemäss Artikel 3 des BetmG kann dies nur der Bundesrat tun.

Er besteht auf seiner Ansicht, dass mit der neuen Messmethode die Resultate 10 mal zu hoch sind. Dies wird durch Dr. Bernhard vom IRM (Institut für Rechtsmedizin, Bern) bestätigt, welcher in seinen Kommentaren zu den neuen Analysen anerkennt, dass sogar Industriehanf mit seiner Methode 1,5 % erreicht.

André Fürst hat immer Hanf mit schwachem THC-Gehalt verkauft. Er bestreitet die Tatsache, dass dieser für eine Verwendung als Betäubungsmittel geeignet ist, auch wenn er die Agrar-Norm von 0,3% überschreitet. Gemäss der Arbeit des Dr. Laurent Rivier vom IPSC (Institut de Police Scientifique de Criminologie) in Lausanne, „<...> provoziert ein Joint mit 1% oder weniger THC-Gehalt keine psychoaktive Reaktion“. In der Antwort auf einen juristischen Antrag wurde diese Limite im 1997 durch das BAG (Bundesamt für Gesundheit) auf 2% erhöht. Gemäss dem in der Verordnung als einzig gültige Messmethode anerkannten Verfahren bleibt die überwiegende Mehrheit von André Fürsts Hanf unter dieser Grenze.

Die von Kunden unterschriebenen Entlastungsschreiben, welche bestätigten, dass der Hanf nicht für illegale Zwecke verwendet werde, betreffen nur das Jahr 1998. Für André Fürst entsprachen diese sinngemäss den Erklärungen, welche in einer Waffenhandlung unterschrieben werden. Nach privat bei Interlab durchgeführten Analysen verzichtete André Fürst auf diese Erklärungen, da er seither davon überzeugt war, dass sein Hanf nicht als Betäubungsmittel verwendet werden konnte, da er zuwenig THC enthielt.

Hanf-Info

  • Après la confirmation par le Tribunal Cantonal de sa lourde condamnation prononcée en première instance par le Tribunal de district du Lac, André Fürst ne renonce pas à faire valoir ses arguments de défense.
Erscheinungsdatum Montag 15. Januar 2007 18:15

Forum des Artikels

> Der Fall Hanf-Info: Rekurs ans Bundesgericht
Hallo Andre
Hanf wächst seit Jahrtausenden mit THC, und somit ist das auch geklärt, und für diese Tatsache braucht`s keinen Richter dieser Welt, weder in Lausanne noch sonst irgendwo!
Du wirst auch dort ( Lausanne ) nicht zu Deinem Recht kommen, denn Hanf ist der kommende Rohstoff, und die Industrie, Wirtschaft etc. schützt den Hanf wie Gold!!!!!!
Das K 300 lässt grüssen......
Du kannst natürlich den THC Grenzwert angreifen, vielleicht wird er dann auf 1,5 % erhöht, aber auch das ist zu gering, denn Naturhanf hat schon mehr, und Deine restliche Menge hat ja auch über 1,5 % THC, und dann wirst Du für diese Menge verurteilt!
Du kannst natürlich dem Hanf abschwören, dann bist Du einsichtig, und das wäre dann strafmildernd, aber das machst Du sicher nicht.
Für Hanf in`s Gefängnis zu müssen ist pervers, und eines Rechtstaates unwürdig, in den USA ist es ja ein Geschäft mit Hanfgefangenen Handel zu treiben, billige, willige Arbeitskräfte.

Gruss Silvio

Auf diese Nachricht antworten
21 01 2007
  > Der Fall Hanf-Info: Rekurs ans Bundesgericht
 
Hallo Silvio
Du hast recht aus meinem legal exportierten Industrie-Hanf wurde das Dronabinol hergestellt, aber ich möchte doch lieber keine künstlich verarmte qualität liefern müssen, darum kämpfe ich um prozente, um wenigstens "Naturhanf"...

Auf diese Nachricht antworten
  22 01 2007 von André Fürst
 
  > Der Fall Hanf-Info: Rekurs ans Bundesgericht
 
Hej Hallo Silvio,
beim bundesgericht habe ich 9%Δ??? gefordert, da währ dann jeder gesäte Hanf (aber weder "klone" noch "lampen") drinnen.

Hoffentlich

Auf diese Nachricht antworten
  22 01 2007 von André Fürst
 
  > Der Fall Hanf-Info: Rekurs ans Bundesgericht
 
hier geht es einzig um die frage ab wann Cannabis sativa obiektiv oder subiektiv als betäubungsmittel gelten muss
und es sind entweder methode a oder b.

Auf diese Nachricht antworten
  22 01 2007 von André Fürst
 
cookbook of of the in
cookbook of of the in
cookbook of of the in
cookbook of of the in
cookbook of of the in